Neuer AVGS zum 01.04.2012
Arbeitslosengeld I Bezieher können den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Da es eine „Kann-Leistung" ist, entscheidet die Arbeitsagentur im Einzelfall, ob der Kunde einen Vermittlungsgutschein erhält.
Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben ALG-I-Empfänger nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug.
Für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bezieher ist der VGS ebenfalls eine „Kann-Leistung" Nach dem Ermessen des Arbeitsvermittlers des Jobcenters / der Optionskommune kann diesem Personenkreis der VGS ohne Wartezeit ausgestellt werden.
Personen ohne Leistungsbezug (zum Beispiel Personen in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Einkommen über dem Regelsatz) erhalten ab 01.04.2012 ebenfalls den Vermittlungsgutschein, wenn der Leistungsträger dies für sinnvoll erachtet."
Quelle: www.coveto.de
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